Rechtsanwältin Tamara Schulz | Wohngeldrecht in Konstanz
WOHNGELD GELTEND MACHEN UND DURCHSETZEN
Wohngeld beantragt, Bescheid erhalten oder abgelehnt worden? Dann sollte der Bescheid zeitnah und geordnet geprüft werden.
Rechtsanwältin Tamara Schulz Beratung bei Fragen zum Wohngeld, Bescheidprüfung, Widerspruch und Klage.
Beratung
Unterstützung beim Antrag auf Wohngeld
Überprüfung des Wohngeldbescheids
Überprüfung einer Wohngeldablehnung
Widerspruch gegen Wohngeldablehnung
Klage gegen Wohngeldablehnung
Wohngeld abgelehnt? Nicht einfach liegen lassen.
Bewahren Sie Bescheid und Umschlag auf, notieren Sie den Zugang und übermitteln Sie die Unterlagen möglichst vollständig. Gerade bei Ablehnung, Rückforderung oder ausbleibender Entscheidung kann anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.
Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wohngeld ist kein Darlehen, sondern ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Ob Wohngeld bewilligt wird, hängt vor allem davon ab, wie viele Personen zum Haushalt gehören, welches Gesamteinkommen erzielt wird und welche Miete beziehungsweise Belastung für selbst genutztes Eigentum anfällt.
Wichtig ist außerdem: Wer bereits Leistungen erhält, in denen Unterkunftskosten berücksichtigt werden, etwa Bürgergeld oder Sozialhilfe, ist häufig vom Wohngeld ausgeschlossen. Auch bei Studierenden, Auszubildenden, Rentnerinnen und Rentnern, Trennungssituationen oder schwankendem Einkommen lohnt sich eine sorgfältige Einzelfallprüfung.
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt auf Basis eines gesetzlich festgelegten Verfahrens. Berücksichtigt werden insbesondere:
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Gesamteinkommen des Haushalts
Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung
Mietenstufe des Wohnortes
Freibeträge und Abzugsbeträge
Besonderheiten bei ausgeschlossenen Haushaltsmitgliedern
Es gibt Wohngeldtabellen und Online-Rechner, die zur ersten Orientierung dienen. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht blind: Bei Einkommen, Haushaltsgröße, Mietobergrenzen, Freibeträgen, Nachweisen und Ausschlussgründen passieren in der Praxis durchaus Fehler.
Ein zu niedrig bewilligtes Wohngeld oder eine Ablehnung kann daher überprüft werden. Das gilt besonders dann, wenn Einkommen falsch prognostiziert wurde, Unterlagen nachgereicht wurden, Haushaltsmitglieder nicht richtig berücksichtigt wurden oder die Behörde von falschen Wohnkosten ausgegangen ist.
Wohngeldwerte und Mietenstufen in Konstanz, Singen und Radolfzell
Die Höhe des Wohngeldes ist nicht pauschal. Für die Wohngeldberechnung sind die gesetzlich festgelegten Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung wichtig. Maßgeblich sind unter anderem Haushaltsgröße, Einkommen, Wohnkosten und die Mietenstufe des Wohnortes.
Wohnort
Wohngeld-Mietenstufe
Konstanz, Universitätsstadt
V
Singen (Hohentwiel), Stadt
IV
Radolfzell am Bodensee, Stadt
IV
Seit der Dynamisierung zum 1. Januar 2025 gelten für diese Mietenstufen folgende Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung:
Haushaltsmitglieder
Konstanz Mietenstufe V
Singen und Radolfzell Mietenstufe IV
1 Person
562 Euro
511 Euro
2 Personen
680 Euro
619 Euro
3 Personen
809 Euro
737 Euro
4 Personen
946 Euro
858 Euro
5 Personen
1.080 Euro
982 Euro
jede weitere Person
zzgl. 129 Euro
zzgl. 119 Euro
Diese Tabellen ersetzen keine Berechnung. Liegt die tatsächliche Miete höher, bedeutet das nicht automatisch, dass Wohngeld ausscheidet; der übersteigende Betrag bleibt aber regelmäßig bei der Berechnung unberücksichtigt. Zusätzlich können pauschale Komponenten, insbesondere Heizkosten- und Klimakomponente, in der Wohngeldformel eine Rolle spielen.
Hinweis für den Landkreis Konstanz:
Konstanz, Radolfzell und Singen haben eigene Wohngeldstellen. Für andere Gemeinden im Landkreis kann eine andere Mietenstufe beziehungsweise die Zuständigkeit des Landratsamtes maßgeblich sein.
Gerade bei Grenzfällen lohnt die genaue Prüfung, weil schon ein falscher Wohnort, eine falsche Mietenstufe oder eine unvollständig berücksichtigte Miete zu einem zu niedrigen Wohngeldbetrag oder zu einer Ablehnung führen kann.
Wohngeld abgelehnt – was nun?
Den Ablehnungsbescheid sollten Sie einmal überprüfen lassen. Fehler sind hier keine Seltenheit. Eine Überprüfung samt Widerspruchsverfahren macht daher oft Sinn.
In Betracht kommt insbesondere ein Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid. Häufig müssen Einkommen, Mietbestandteile, Haushaltsmitglieder, Freibeträge oder nachgereichte Unterlagen noch einmal sauber aufbereitet und gegenüber der Wohngeldstelle erläutert werden.
Beste Reaktion: Melden Sie sich sofort über das Wohngeld-Formular auf dieser Seite, übermitteln Sie den Bescheid und buchen Sie ergänzend einen Rückruftermin, wenn die Frist drängt.
Die Wohngeldbehörde entscheidet nicht?
Seit der Wohngeldreform – dem Wohngeld Plus – gab es eine deutliche Leistungsverbesserung. Das Wohngeld Plus hat den Kreis der Berechtigten erweitert und viele Haushalte konnten erstmals oder wieder einen Anspruch haben.
Das Ergebnis: Die Behörden hatten und haben teilweise mit sehr hohem Antragsaufkommen zu tun. Wenn über einen Wohngeldantrag oder einen Widerspruch über längere Zeit nicht entschieden wird, kann nach vorheriger Prüfung auch eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht kommen.
Auch hier sollten Sie zunächst anwaltlichen Rat einholen. Entscheidend ist, was beantragt wurde, wann der Antrag vollständig war, ob Nachfragen offen sind und ob es für die Verzögerung sachliche Gründe gibt.
Typische Probleme beim Wohngeld
Einkommen falsch angesetzt
Freibeträge übersehen
Haushaltsmitglieder falsch berücksichtigt
Miete oder Belastung unzutreffend ermittelt
Nachweise nicht richtig gewürdigt
Ausschluss wegen anderer Leistungen
Rückforderung oder Aufhebung
Behörde entscheidet nicht
Gerade bei wechselndem Einkommen, Renten, Unterhalt, Selbständigkeit, Trennung, Pflege, schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern oder mehreren Sozialleistungen sollte man den Bescheid nicht nur überschlägig prüfen, sondern die Berechnungsgrundlagen genau ansehen.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Für die erste Prüfung sind vor allem die Unterlagen wichtig, auf deren Grundlage die Wohngeldstelle entschieden hat.
Wohngeldbescheid, Ablehnungsbescheid oder Anhörung
Wohngeldantrag und Schriftwechsel mit der Wohngeldstelle
Einkommensnachweise aller relevanten Haushaltsmitglieder
Nachweise zu Unterhalt, Rente, Kindergeld, Krankengeld, Elterngeld oder ähnlichen Leistungen
Nachweise zu Schwerbehinderung, Pflege, Grundrente oder besonderen Freibeträgen
bei Eigentum: Unterlagen zur Belastung des selbst genutzten Wohnraums
Nicht verzagen, Anwältin fragen
Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihres Wohngeldanspruchs oder berate Sie hierzu.
Gleichgültig, in welchem Stadium sich Ihr Anliegen aktuell befindet: Antragstellung, Bescheidprüfung, Widerspruch, Klage, Untätigkeit der Behörde oder Rückforderung. In beiden Fallgestaltungen brauchen Sie dringend anwaltliche Hilfe, wenn Fristen laufen oder eine Existenzsicherung betroffen ist. Alleine sollten Sie sich damit nicht belasten.